Überprüfung Holzspielplatzgeräte

Last Updated on 6. August 2022 by Meinhard Boehm

Spielplätze werden heute vielfach aus Holz errichtet, die Holzspielplatzgeräte erfreuen sich bei Kindern und Eltern großer Beliebtheit. Der Werkstoff Holz bietet hierbei bei fachgerechtem Einsatz folgende Vorteile:

  • Er ist die Grundlage für dauerhafte Holzspielplatzgeräte.
  • Holz ist ein natürlicher, bei Berührung behaglicher handwarmer Werkstoff
  • Holz ist optisch attraktiv
  • Holz ist gut zu bearbeiten und leicht mit anderen Werkstoffen zu kombinieren
  • Holz hat eine gute Tragfähigkeit bei geringer Rohdichte.

Vielfach unbekannt ist jedoch der Fakt, dass sowohl die öffentlichen wie auch privaten Betreiber einen Wartungsplan gemäß DIN EN 1176 Teil 7 einen Wartungsplan aufzustellen haben, um die Produktsicherheit der Holzspielplatzgeräte zu gewährleisten und den natürlichen biotischen und abiotischen Abbauprozeß des Holzes durch geeignete Maßnahmen hinauszuzögern und mithin im Sinne des Betreibers eine möglichst lange Nutzungsdauer der Geräte zu erzielen. Bestandteil dieses Wartungsplanes sind unter anderem regelmäßige Inspektionen zur Beurteilung des Holzzustandes durch entsprechend der Aufgabe befähigtes Personal, also idealerweise durch einen Sachverständigen für Holzschutz, denn nur dieser kann Defizite und biotische sowie abiotische Holzschädigungen erkennen und sicher werten.

Regelmäßig heißt im Sinne der genannten Ziele, dass diese Inspektionen der Holzspielplatzgeräte idealerweise halbjährlich, mindestens jedoch einmal im Jahr vorgenaommen werden.

Auch der Planer bzw. Architekt von Holzspielplätzen hat im Rahmen seiner besonderen Beratungs- und Aufklärungspflichten diesbezüglich zu den geplanten Holzarten bezüglich Nutzungsfähigkeit, Nutzungsdauer, Wartungs-und Inspektionsbedarf den Bauherrn zu beraten und insbesondere baulich-konstruktive Holzschutzmaßnahmen zu planen.  Dies kann nicht vollständig auf den Ausführungsbetrieb delegiert werden. Schon aus diesem Grunde ist es ratsam, einen Fachmann für Holzschutz so frühzeitig wie möglich mit einzubeziehen. Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass der Begriff „Holzschutz“ nicht alleinig chemische Maßnahmen umfasst, sondern größten Teil organisatorische, baulich-konstruktive und umweltverträgliche Maßnahmen.

Wenn Sie Fragen zum Thema Holzspielplätze haben oder die Inspektionen beauftragen möchten, so können Sie hier Kontakt aufnehmen.

Holzspielplatz

Typisches Holzspilplatzgerät

Schreibe einen Kommentar